LASER-REBELLION

AGB

1. Buchung

Die Buchung ist verbindlich. Der Teilnehmer verzichtet auf eine ausdrückliche Bestätigung des Vertrages seitens des Veranstalters. Bleiben die Teilnehmer zur gebuchten Spielzeit fern oder erfolgt eine Absage weniger als 24 Stunden vor der gebuchten Spielzeit, hält der Veranstalter an dem Erfüllungsanspruch (Zahlungsanspruch für die gebuchte Zeit) fest. Die gilt nicht, wenn ersatzweise eine gleichwertige Buchung erfolgt.

2. Verspätung

Das rechtzeitige Eintreffen am Spielort liegt in der Verantwortung der Teilnehmer. Bei Verspätung ist ein Wertersatz oder eine Verlängerung der Spielzeit nicht möglich.

3. Abbruch

Wird das Spiel auf Wunsch der Teilnehmer abgebrochen, so liegt dies allein im Verantwortungsbereich der Teilnehmer. Ein Wertersatz, Kostenrückerstattung oder die Zuteilung einer ersatzweisen Spielzeit findet nicht statt. Etwas anderes gilt nur bei Defekt der Spielgeräte oder Mängeln der Spielanlage.

4. Haftung der Teilnehmer

Die Teilnehmer haften für durch sie schuldhaft verursachte Schäden an der Einrichtung, dem Equipment und für Personenschäden.

5. Anweisungen

Die Teilnehmer haben den an der Spielstätte einsehbaren Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen des Personals des Veranstalters Folge zu leisten, um Schäden von sich, anderen Personen, sowie Equipment und Einrichtung fern zu halten. Bei Zuwiderhandlung ist das Personal des Veranstalters berechtigt, einzelne Teilnehmer vom Spiel auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Nutzungsentgeltes besteht in diesem Fall nicht.

6. Spielort

Der Spielort ist auf der Website nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Er kann nach Absprache vor der verbindlichen Buchung von Spielzeiten in Augenschein genommen werden. Das Nichtgefallen des Spielortes begründet für den Teilnehmer kein Recht, das Nutzungsentgelt zu mindern.

7. Ausrüstung

Die Ausrüstung steht im Eigentum des Veranstalters. Sie ist gemäß den Sicherheitshinweisen und den Vorgaben des Personals zu verwenden, um Personen- und Sachschäden (einschließlich Sachschäden an den Ausrüstungsgegenständen) zu vermeiden.

8. Outdoor

Bei Regen, Hagel, Gewitter und Sturm ab Windstärke 8 behält sich der Veranstalter das Recht vor, an Outdoor Spielstätten gebuchte Spiele zum Schutz vor Personen- und Sachschäden abzusagen. Die Teilnehmer erhalten in diesem Fall nach ihrer Wahl eine Erstattung des Nutzungsentgeltes, einen Ersatztermin oder, soweit möglich, eine Verlegung des Spielortes.

9. Preis

Angebote, Rabatte und Preisaktionen sind nicht miteinander kombinierbar. Dem Teilnehmer wird jedoch der für ihn günstigste, unter mehrere möglichen Preisreduzierung, Preis gewährt. Der Veranstalter ist in der Pflicht, dem Teilnehmer das günstigste Angebot zu nennen und anzubieten. Das Nutzungsentgelt ist vor Spielbeginn zu entrichten.

10. Rauchverbot

Im gesamten Bereich der Arena gilt absolutes Rauchverbot. Ein überdachter Raucherbereich befindet sich vor dem Eingang. Die vorhandenen Ascher sind zu benutzen.

11. Spielfeld

Das Betreten und Benutzen des Spielfeldes geschieht auf eigene Gefahr. Das Spielfeld ist auf Rücksicht auf andere Teilnehmer nur in der selbst gebuchten Zeit zu betreten. Der Veranstalter und sein Personal haben das Recht, den Spielzeitbetrieb aus sicherheitsbezogenen Gründen teilweise oder ganz einzuschränken. Die Sicherheit von Personen hat oberste Priorität.

12. Einwilligung in Nutzung von Bildmaterial

Die Unterzeichneten willigen in die Nutzung und Verbreitung der anlässlich ihrer Teilnahme am Laser-Spiel entstandenen Bildaufnahmen (Fotos, Videos und andere Medien) ein. Die Einwilligung umfasst die zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzung durch den Veranstalter und seine Rechtsnachfolger. Sie umfasst u.a. die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, die öffentliche Zugänglichmachung und öffentlich Wiedergabe durch Bild-/Ton-/Datenträger. Die Aufnahmen dürfen somit sowohl digital als auch analog in allen dafür geeigneten Medien (z.B. Online- Nutzung jeglicher Art) sowie die Einräumung weiterer Nutzungsrechte an Dritte.

Die Aufnahmen dürfen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Models bearbeitet oder umgestaltet werden (z.B. Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, Kolorierung).

Die Einwilligung gilt auch für die erneute Teilnahme an Laser-Spielen des Veranstalters.